9Allgemeine Reisebedingungen - Stand Juli 2019 -
Lieber Kunde, diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der vom Bundeskartellamt genehmigten Empfehlungen des Deutschen-Reisebüro-Verbandes (DRV) erstellt worden und ergänzen die §§ 651a ff. BGB. Bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen und Hinweise sorgfältig. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.
In den Fällen, in welchen wir Ihnen Angebote unserer Kooperationspartner übermitteln, treten Sie in eine gesonderte Rechtsbeziehung zu diesen ein, die durch deren AGB geregelt wird.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihr eigenes Einstehen, sofern Sie eine dahingehende ausdrückliche Verpflichtung laut Anmeldung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung.
2. Anmeldung und Bestätigung für Reiseverträge der Kooperationspartner
Sofern wir unserem Reiseangebot Angebote unserer Kooperationspartner beigefügt haben, die Teile und Leistungen unseres Reiseangebots betreffen, so gelten für diese Teile die AGB des jeweiligen Kooperationspartners. Die Annahme dieses Reisevertrags bedingt eine gesonderte Anmeldung zu den Bedingungen des Teilangebots. Durch diese gesonderte Anmeldung kommt der Reisevertrag mit dem Kooperationspartner zustande.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei dem jeweiligen Angebot, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Leistungen unserer Kooperationspartner ergeben sich aus den Angeboten und Leistungsbeschreibungen dieser Unternehmen.
Hotel- und Ortsbeschreibungen, sowie sonstige von uns nicht verfasste Beschreibungen, haben nur einen unverbindlichen Informations- Charakter, für deren Inhalt wir keine Gewährleistung übernehmen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht von uns als Reiseveranstalter wider Treu und Glaube herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Berichtigung von Fehlern bleibt vorbehalten. Wir sind verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder erheblichen Abweichungen der eigenen Leistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und Sie von Änderungen oder Abweichungen unserer Kooperationspartner in Kenntnis zu setzen, sofern dies uns möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen der durch unsere Kooperationspartner Ihnen angebotenen Leistungen, ob wesentlich oder unwesentlich regeln die AGB dieser Kooperationspartner. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr.
5. Rücktritt und Aufhebung des Vertrags
5.1 Wird die Reise durch bei Vertragabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner gemäß BGB kündigen. . Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten Leistungen oder noch zur erbringenden Leitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.2 Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt muss schriftlich mit erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die
Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die Reisevorbereitungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Fall Ihres Rücktritts, werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben,
für deren Abrechnung die Rücksendung der Reiseunterlagen verlangt wird.
Die Rücktrittsgebühren betragen, bezogen auf den Reisepreis: -Null (0 %) bis 90 Tage vor Reisebeginn. -Vom 89. bis 45. Tag 20%.
-Vom 30.Tag bis 15.Tag 55% . -Vom 14. bis 7. Tag 85% . Ab 6. Tag vor Reiseantritt 100 %. Erscheint der Kunde nicht, oder kündigt er nach Reiseantritt aus Gründen die nicht vom
Reiseveranstalter zu vertreten sind, so erhalten wir den vollen Vergütungsanspruch. Eine teilweise Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch wir von
den Leistungsträgern oder unseren Kooperations-Partnern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden, dies gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Kunden.
5.3 Die Rücktrittsgebühren von Golfplätzen mit bestätigter Tee-Times ermitteln sich aus dem individuellen Greenfee. Bei Rücktritt bis zum 31. Tage vor Reiseantritt beträgt die Gebühr 20% des Greenfee, ab dem 30 Tage vor Reisantritt ist das volle Greenfee zu entrichten.
5.4 Sofern die in dem Angebot ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist, oder wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten, könne wir die Reise bis 45 Tage vor Reisantritt absagen. Bereits geleistete Anzahlungen auf diese Reise werden wir in dem Fall umgehend zurück erstatten. In jedem Fall sind wir verpflichtet Sie von der Nichtdurchführbarkeit der Reise unverzüglich zu unterrichten
5.5 Beim Rücktritt von Reiseverträgen die mit unseren Kooperationspartnern geschlossen worden sind, gelten deren Bedingungen. Der Rücktritt ist gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner gesondert zu erklären.
6. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen eine Reise-Rücktrittsversicherung ab zu schließen. Informationen dazu finden Sie auf dem Anmeldeformular.
7. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eine ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und unserer Verkaufsunterlagen; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Werden im Rahmen der Reise Leistungen durch unsere Kooperationspartner erbracht, so regeln die AGB’s der Kooperationspartner die Haftung für deren Leistungsumfang.
8.Haftpflicht
PROANNE hat für die Reise eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
9. Gewährleistung
a) Abhilfe; Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wen sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe verlangen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises; Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, sofern Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel aufzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages; Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform notwendig ist. Wird der Vertrag nicht aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
d) Schadenersatz; Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.
10. Beschränkung der Haftung
a) vertragliche Haftungsbeschränkung; Unsere Haftung -gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf den dreifachen Preis der direkt bei und mit uns abgeschlossenen Leistungen beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen auch wenn diese Bestandteil der Reise sind geschieht immer auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf EUR 150.000,- bei Sachschäden auf EUR 8.000,- je Kunde und Reise beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
b) gesetzliche Haftungsbeschränkung ; Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insofern beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wir haften für eine Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Sofern uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, so regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Leistungsträgern zur Kenntnis zu geben. Können diese die Leistungsstörungen nicht beheben, so müssen Sie Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so trifft ein Anspruch auf Minderung nicht ein. An Ort und Stelle ist eine Niederschrift Ihrer Beanstandung anzufertigen, sofern eine Reiseleitung vorhanden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Vorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Die AGB unserer Kooperationspartner regeln diese Vorschriften analog.
Veranstalter
PROANNE learn-life-week Inh. Anne Maren Brensing; Wipperfürther Str. 10 a - 51429
Bergisch Gladbach